Anfrage zum ISMS im Landratsamt Landkreis Leipzig

Der LK Anhalt-Bitterfeld musste jüngst den ersten „Cyber-Katastrophenfall“ ausgerufen.
In den vergangenen sechs Jahren ist es in mehr als 100 Fällen bei Behörden,
Kommunalverwaltungen und anderen staatlichen sowie öffentlichen Stellen zu
erfolgreichen Verschlüsselungen von IT-Systemen gekommen. Das geht aus einer Umfrage
von BR und "Zeit Online" unter den Innenministerien der Länder und des Bundes hervor.
Die Gesamtzahl könnte deutlich höher liegen, denn mehrere Länder wie Nordrhein-
Westfalen, Berlin und Hessen machten keine konkreten Angaben.
„Quelle: tagesschau.de Stand: 29.06.2021 05:00 Uhr“

In diesem Zusammenhang hat die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN im Kreistag folgende Fragen.

1. Gab es in Einrichtungen/Kommunen des LK-Leipzig bereits Meldepflichtige Vorfälle
oder auch nicht meldepflichtige Ransomware-Vorfälle?

2. Wird die IT-Sicherheit ausschließlich von Mitarbeitern der Landkreisverwaltung
gewährleistet oder sind externe Dienstleister damit beauftragt?

3. Wenn ja, welche externen Dienstleiter sind das?

4. Gibt es präventive Abstimmungen mit dem Bund dem BSI oder anderen Kommunen?

5. Ist im LK ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001
implementiert oder geplant?

6. Wenn noch nicht vorhanden, bis wann ist eine entsprechende Zertifizierung geplant?

7. Gibt es regelmäßige Angebote um die Behördenmitarbeiter im Grundwissen über IT-Sicherheit
sowie Social-Engineering-Bemühungen und damit einhergehende
Bedrohungen zu sensibilisieren?

8. Gibt es sogenannte KRITIS-Systeme in der IT-Verantwortung des LK-Leipzig?
Welche sind das?

9. Sieht der LK aufgrund der Bedrohung konkreten Handlungsbedarf in Bezug auf die
digitale Ausstattung, digitale Verwaltung im LK?

10. Wie werden nach ihrer Kenntnis personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes
(DSGVO) auf Servern des LK geschützt, bzw. kann der LK ausschließen, dass
personenbezogene Daten in die Hände Krimineller gelangen bzw. wie in Anhalt-
Bitterfeld geschehen im Darknet veröffentlicht werden um der Lösegeldforderung
Nachdruck zu verleihen?

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