Antrag Jugendbeteiligung

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Jugendbeteiligung. Gemäß § 43a SächsLKrO sollen Kinder und Jugendliche an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die für sie relevant sind. Dafür soll der Landkreis geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
 

Begründung:


Vereinzelt gibt es bereits feste Strukturen jugendpolitischer Institutionen. So finden sich in Borna, Markkleeberg, Rötha, Böhlen, Colditz und anderen Städten und Gemeinden regelmäßig Kinder und Jugendliche zusammen, um parteiunabhängig Veranstaltungen zu organisieren, sich für Freizeitaktivitäten/ Freizeitmöglichkeiten wie Skateanlagen oder andere
Orte/ Räumlichkeiten zur Interaktion Jugendlicher einzusetzen und sich an der Stadtentwicklung zu beteiligen. Diese Jugendparlamente oder Jugendforen bündeln Projekte, geben den Jugendlichen Rederechte während der Stadtratssitzungen oder haben ein festes Budget für die eigenen Planungen. Auch ohne feste Strukturen werden im Landkreis von vielen Jugendlichen vor Ort gesellschaftlich relevante Projekte initiiert. Zu
nennen ist hier beispielsweise die Corona-Hilfsaktion in Markranstädt. Diese verschiedenen Plattformen gilt es auf Landkreisebene zu unterstützen, zu bündeln und für den Landkreis Leipzig in ein entsprechendes Beteiligungsverfahren zu etablieren.

Hierfür sollen neben den zuständigen Fachämtern externe Experten wie der Kinder und Jugendring Landkreis Leipzig e.V., die Landeszentrale für politische Bildung, die Servicestelle Jugendbeteiligung Sachsen und Vertreter bereits existierender Kinder- und Jugendparlamente in das Verfahren eingebunden werden, um ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Weitere Akteure wie der Kreisschülerrat, das Jugendforum LPD oder auch
Vertreter von Freien Trägern, die sich mit der Thematik befassen, sollen ebenfalls kontaktiert und angefragt werden. Dabei soll im Konzeptionsprozess der Anteil der Jugendlichen von 50
Prozent unter den Teilnehmenden angestrebt werden. Für die Erarbeitung des Konzeptes erhalten die Fraktionen die Möglichkeit der Mitwirkung, indem Sie sich mit je einem Vertreter/
einer Vertreterin im Konzeptionsprozess beteiligen/ einbringen können.
 

Das Konzept soll dem Kreistag bis zum 31.10.2021 zum Beschluss vorgelegt
werden.  

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