Anfrage Schwelastverkehr

Nach wie vor wird der Schwerverkehr von der BAB 38 und auch von der B95 auf die S242 von Espenhain nach Großpösna umgeleitet, obwohl die B72 und die Verlängerung (B95) bis Kreuz „Leipzig Süd“ zwischenzeitlich sehr viel besser zu befahren ist.

Die S242 ist nicht geeignet für den massiven Schwerverkehr. Der Belag weist vom Abzweig „Alte F95“ bis zum Abzweig Störmthal heftige Schäden auf, obwohl der Belag erst vor 2 Jahren ausgebessert wurde.

Es entstehen täglich grenzwertige Situationen durch Überholmanöver und nicht angepasstes Tempo an den Abzweigen Muckern und Dreiskau und Röttgener Weg für Autofahrer und Fußgänger.

1. Warum wird der LKW-Verkehr auf die S242 umgeleitet ?

2. Wann werden der Schwerverkehr-Umleitungen aufgehoben ?

Anfrage Radverkehrskonzept

  1. Die letzte Fortschreibung der Radverkehrskonzeption (1. Ergänzung) erfolgte im März 2017. Ist beabsichtigt das Radverkehrskonzept in absehbarer Zeit weiter fortzuschreiben, wenn ja, wann?

  2. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Radverkehrskonzeptes?

  3. Wieviele Stellen sind für den Radverkehr im Landratsamt zuständig? Reichen diese für die Aufgabenbewältigung aus?

  4. Werden die Pläne der Städte und Gemeinden und der Ausbau des Radwegenetzes unteinander abgestimmt und ganzheitlich im Landkreis Leipzig und SachsenNetz Rad betrachtet?

  5. Welche Maßnahmen im Radverkehr werden aktuell wie priorisiert und in welchem Zeitraum ist mit dem Maßnahmen zu rechnen? Bitte Prioritätenliste beifügen.

  6. Wie setzt sich die Rad-AG des Landkreises Leipzig zusammen? Welche Entscheidungskompetenz hat die Rad-AG? Welche Vorschläge der Rad-AG wurden bereits umgesetzt? Wie oft tagt die Rad-AG?

  7. In Sachsen gibt es das " 100- km Radwegeprogramm" Welche Trassen davon liegen im Landkreis Leipzig und wie ist der Stand der Planungen bzw. Umsetzung?

Antrag Fortschreibung der Radverkehrskonzeption

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,


die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag stellt hiermit folgenden Antrag:
Fortschreibung der Radverkehrskonzeption


Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Radverkehrskonzeption. Das Hauptaugenmerk soll dabei auf dem Pendlerverkehr und die Verknüpfung mit dem
ÖPNV gelegt werden. Die Konzepte der Städte und Gemeinden des Landkreises sowie das Radverkehrskonzept "Sachsen. Mobil. Aufs Rad" des Freistaates Sachsen sollen hierbei
berücksichtigt werden. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereitzustellen.
Begründung: Die aktuelle Fassung der Radverkehrskonzeption stammt aus dem Jahr 2017.
In diesen fünf Jahren haben sich sowohl die Gegebenheiten vor Ort, als auch durch die Radverkehrskonzeption des Freistaates aus dem Jahr 2019, geändert. Zu nennen sind die
Ausweisung von Baugebieten in den Städten und Gemeinden, Maßnahmen des Strukturwandels, Planungen zu Radschnellverbindungen oder auch die Ausweisung von
Fördermitteln.
Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes konzentrierte sich bislang auf touristische Routen. Aufgrund der Zunahme des Radverkehrs auch für die täglichen Wege, zum Beispiel
dem Arbeits- oder Schulweg, kommt den Pendlerwegen, die eine zügige und sichere Mobilität ermöglichen müssen, eine besondere Bedeutung zu.
Zudem sorgte der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere die Projekte im Busverkehr für eine stärkere Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger. Daher müssen
neben sicheren Radwegen auch Abstellmöglichkeiten und Mitnahmeoptionen von Fahrrädern stärker in den Fokus rücken. Dabei gilt es insbesondere die einzelnen Planungen
und bereits vorhanden Strukturen zu nutzen und über Stadt- und Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen.
Nach Schätzungen der Landkreisverwaltung sind hierfür ca. 11.600 EUR Eigenmittel nötig. Wir bitten die finanziellen Mittel im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 bereitzustellen.

Anfrage Blitzer

 1a. Wie viele feste Kontrollstellen zur Überprüfung der Geschwindigkeitskontrolle des fließenden Verkehrs ("Blitzer") gibt es aktuell in Zuständigkeit des Landkreises und wo befinden sich diese? Zur Vereinfachung genügt die Übermittlung einer entsprechenden Karte.
1b. Wie viele Verstöße wurden an den jeweiligen Standorten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gemeldet?
2a. Wie viele mobile "Blitzer" stehen dem Landkreis ( im Eigenbesitz oder Dritten) zur Verfügung?
2b. Wie viele Verstöße wurden an den jeweiligen Standorten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gemeldet?
3. Nach welchen Kriterien werden diese mobilen Geräte eingesetzt?
4. An welchen Standorten wurden mobile Geräte in den Jahren 2017, 2018 und 2019 eingesetzt?
5. Wie hoch sind die Neuanschaffungs- bzw. Mietkosten für ein mobiles Gerät im Jahr?
6. Wie viele Geschwindigkeitsanzeigeanlagen stehen dem Landkreis ( im Eigenbesitz oder Dritten) zur Verfügung?
7. An welchen Standorten wurden Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 eingesetzt?

Anfrage Geschwindigkeitskontrollen

 1a. Wie viele feste Kontrollstellen zur Überprüfung der Geschwindigkeitskontrolle des fließenden Verkehrs ("Blitzer") gibt es aktuell in Zuständigkeit des Landkreises und wo befinden sich diese? Zur Vereinfachung genügt die Übermittlung einer entsprechenden Karte.
1b. Wie viele Verstöße wurden an den jeweiligen Standorten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gemeldet?
2a. Wie viele mobile "Blitzer" stehen dem Landkreis ( im Eigenbesitz oder Dritten) zur Verfügung?
2b. Wie viele Verstöße wurden an den jeweiligen Standorten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gemeldet?
3. Nach welchen Kriterien werden diese mobilen Geräte eingesetzt?
4. An welchen Standorten wurden mobile Geräte in den Jahren 2017, 2018 und 2019 eingesetzt?
5. Wie hoch sind die Neuanschaffungs- bzw. Mietkosten für ein mobiles Gerät im Jahr?
6. Wie viele Geschwindigkeitsanzeigeanlagen stehen dem Landkreis ( im Eigenbesitz oder Dritten) zur Verfügung?
7. An welchen Standorten wurden Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 eingesetzt?

Radverkehrsbeauftragte/r

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag stellt hiermit folgenden Antrag:


Radverkehrsbeauftragte/r im Landkreis Leipzig


Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Bestellung eines/ einer Radverkehrsbeauftragten.
2. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023/2024 einzuplanen.

Begründung:
Mit Beschluss des Kreistages zum Radverkehrskonzept und des „Kreisentwicklungskonzeptes 2030“ wurde die Schaffung einer Stelle des/ der
Radverkehrsbeauftragten als erforderlich angesehen. Aktuell reicht die Personalsituation des Landkreises nicht aus, um die Aufgaben, die derzeit als Querschnittsaufgabe
wahrgenommen wird, ausreichend bewerkstelligen zu können. Auch die Arbeitsgruppe Rad Landkreis Leipzig tagte seit ihrer Gründung im Februar 2018 selten, seit Beginn der Corona-
Pandemie fanden keinerlei Sitzungen mehr statt. Gemäß Radverkehrskonzept soll durch systematische Maßnahmen der Radverkehrsförderung der Radverkehr im Alltag deutlich
gesteigert werden. So soll durch das Einsetzen eines/ einer Radverkehrsbeauftragten die dauerhafte Fortführung der Arbeitsgruppe Radverkehr gesichert, eine regelmäßige
Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess gewährleistet, die Erhaltung der Radverkehrsinfrastruktur kontrolliert, und ein zentral gesteuertes Datensystem für
Radverkehrsinfrastruktur aufgebaut werden. Für die weitere Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes, dem Einwerben von Fördermitteln sowie als Ansprechpartner für
die Städte und Gemeinden des Landkreises ist die Einrichtung dieser Stelle essentiell.
 

Antrag Radverkehrsinitiative im Landkreis Leipzig

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag stellt hiermit folgenden Antrag:
Radverkehrsinitiative im Landkreis Leipzig


1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung im Landkreis Leipzig mit dem Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und
Fußverkehrs e.V. (wegebund) spätestens zum 1. Januar 2023 und die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.
2. Ab dem Jahr 2023 ist der nach der Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommune zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e.V. erforderliche
Mitgliedsbeitrag i.H.v. 2.500 EUR im Haushalt einzustellen.
3. Mögliche Fördermittel zur Umsetzung von geplanten Leitprojekten und Maßnahmen gemäß Radverkehrskonzept werden geprüft und im Doppelhaushalt 2023/2024
eingestellt.


Begründung:
Am 7. März 2019 wurde die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e.V. gegründet. „Hauptziel der Arbeitsgemeinschaft ist es die
Bedingungen für Rad- und Fußverkehr im Alltag in den Mitgliedskommunen deutlich zu verbessern. Dazu sollen die Mitgliedskommunen in die Lage versetzt werden, das alltägliche
Zu-Fuß-gehen und Fahrradfahren bestmöglich zu fördern. Die Arbeitsgemeinschaft strebt insbesondere eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sächsischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr an, aber auch mit anderen Organisationen und Verbänden.“ ( Internetseite der Arbeitsgemeinschaft). Durch Beratung
und Qualifizierung, Vernetzung und Interessenvertretung, Öffentlichkeitsarbeit und technischem Support erhalten die Kommunen Unterstützung bei der Bewältigung der
Herausforderungen im Rad- und Fußverkehr. Im Landkreis Leipzig sind die Städte Borna, Markkleeberg und Wurzen bereits Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft. Der Landkreis Leipzig
wäre der erste Landkreis, der sich sachsenweit dieser Initiative anschließt und von der Arbeit des Vereins profitieren kann. Neben der Unterstützung durch Kommunen, dem Freistaat
Sachsen und anderer Organisationen und Verbänden stellt die Landesregierung für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 300.000 EUR zur
Verfügung. Im Februar hatte die Arbeitsgemeinschaft eine Mitteilung zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förderung der Radverkehrsinfrastruktur herausgegeben. Mit der
Kofinanzierung des Freistaates konnten so bereits für die Städte Bautzen, Chemnitz, Dresden, Pirna und Zwickau Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen finanziert werden. Diese
Mittel sollen aus Sicht der Grünen Fraktion auch dem Landkreis Leipzig zugutekommen. Darüber hinaus werden für die Förderung des Radverkehrs aktuell zahlreiche
Förderprogramme aufgelegt. Zu nennen sind hierbei beispielsweise das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des BMVI, die Kommunalrichtlinie oder geplante Maßnahmen des
Nationalen Radverkehrswegeplan. Die vom Kreistag beschlossene Radverkehrskonzeption sieht vor, dass Haushaltsmittel in einer Höhe von jährlich 5 € pro Einwohner ( entspr. 1,28 Mio EUR pro Jahr) für die
Umsetzung der Radverkehrsförderung eingestellt werden sollen. Tatsächlich stehen für aktuell jährlich nur rund 18 TEUR für Aufgaben des Wegewartes zur Verfügung.
Allein die Unterhaltung der touristischen Wegweisung im Verbandsgebiet des Kommunalen Forums Südraum Leipzig beläuft sich auf ca. 55 TEUR pro Jahr. Ein Mittelaufwuchs unter
Berücksichtigung der Nutzung von Fördermitteln ist daher aus Sicht der Grünen Fraktion dringend notwendig, um die Radfördermaßnahmen und die Maßnahmen aus dem
Radverkehrskonzept umzusetzen.

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