Gewässerschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,
die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN im Kreistag stellt hiermit folgende Anfrage:

Mit Schreiben vom 11.07.2022 erließ der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung im
Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs Beschränkungen für oberirdische
Gewässer. Mittlerweile hat sich die Situation weiter verschärft. Zahlreiche Gewässer führen,
wenn überhaupt noch, Niedrigwasser, die Trockenheit sorgt bei Landwirten,
Privathaushalten, Gewerbe und Industrie und natürlich auch Flora und Fauna für große
Probleme.


Daher bitten wir um und Mitteilung:
1. Welche Kriterien bei der Beurteilung eines verschärften Verbotes für die Entnahme
von oberirdischen Gewässern und/ oder Entnahme aus unterirdischen Gewässern,
wie Brunnen von Kleingärtnern und Eigenheimbesitzern, herangezogen werden?
2. Wie und im welchem Umfang die o.g. Allgemeinverfügung sowie ggf. weitere in
diesem Zusammenhang kontrolliert werden?

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