Anfragen zum Onlinezugangsgesetz

Januar 2023

Mit dem 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetz (OZG – BGBl. I 2017, Nr. 57 vom 17. August 2017, S. 3122) wurden Bund und Länder einschließlich der Kommunen dazu verpflichtet, ihre über 6000 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. Dazu wurde, ausgehend vom IT-Planungsrat, die neu gegründete Anstalt Föderale IT-Kooperation (FITKO) eingebunden, um so verwaltungsebenenübergreifend für eine faire Umsetzung, wirksame Vernetzung und wirkungsvolle Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen zu sorgen.
Inzwischen ist offensichtlich, dass es mit der OZG-Umsetzung bundesweit erhebliche Probleme gibt und das ursprüngliche Ziel nicht erreichbar ist. In vielen Kommunen fehlen die Bereitschaft, die finanziellen Mittel und/oder die Kompetenzen, um ihren Beitrag zur OZG-Umsetzung zu leisten.
Daher unsere Fragen:

1. Welche Verwaltungsdienstleistungen wurden bereits vollständig (Ende zu Ende) digitalisiert?

2. Liegen dem Landratsamt repräsentative Erhebungen über die Nutzungshäufigkeit einzelner Verwaltungsdienstleistungen durch die Bürger*innen oder sonstige Nutzer*innen vor.
a) Wenn ja, welche sind das und welche Erkenntnisse lassen sich daraus ableiten?
b) Wenn nein, sind solche Erhebungen geplant und wenn nicht, wie soll die Umsetzung einzelner OZG-Verwaltungsleistungen künftig priorisiert werden?

3. Konnten nach Kenntnis des Landratsamtes bereits Kommunen aus dem Landkreis EfA-Leistungen kostenfrei übernehmen? Wurde hierbei vom FIT-Store der FITKO gebrauch gemacht?

4. Wo Können Nutzer*innen einsehen, welche OZG-Leistungen beim Landkreis verfügbar sind und ob diese auch Ende zu Ende elektronisch verfügbar sind?

5. Gibt es im Landkreis Leipzig eine aktuelle prioritätenliste noch offener OZG Leistungen verbunden mit einer geplanten Umsetzungsfrist?
a) Wenn ja, wo kann diese eingesehen werden?
b) Wenn nein, ist es geplant eine Priorisierung nebst Umsetzungsfrist zu erarbeiten?

 

März 2019

Das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 jede Verwaltungsdienstleistung auch online zugänglich zu machen. In diesen Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Verwaltungsdienstleistungen wurden bereits digital umgestellt?

  2. Zu welchem Zeitpunkt werden die noch offenen Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein?

  3. Wie ist die Akzeptanz der bereits digital bereitgestellten Verwaltungsdienstleistungen innerhalb der Bevölkerung?

  4. In welchen verwaltungsinternen Bereichen wurden bereits Akten digitalisiert?

  5. Welche Bereiche werden noch folgen?

  6. In welchen Bereichen lohnt es nicht auf digitale Akten umzusteigen, und warum?

  7. Wie hoch ist etwa der zeitliche Aufwand pro Kreistagsmitglied für die Bereitstellung der Unterlagen in Papierform?

  8. Wie hoch ist etwa der zeitliche Aufwand pro Kreistagsmitglied für die Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form?

  9. Welche Verwaltungsprozesse werden durch die Umstellung zur Digitalisierung vereinfacht, welche erschwert?

  10. Welche Aufgaben werden in der “Stabsstelle Digitalisierung” des Landratsamtes bearbeitet?

  11. Werden die Kreisräte regelmäßig über Arbeit der Breitband Landkreis Leipzig GmbH informiert?

  12. Wird die Weiterverarbeitung der Online-Formulare automatisiert erfolgen? Sind also vollumfänglich Schnittstellen zwischen Front,- und Backendsystem gegeben bzw. geplant?

  13. Wird eine manuelle Weiterverarbeitung bzw. unnötiger Mailverkehr der Behörden vermieden?

  14. Wird eine anwenderfreundliche Identitätsprüfung z.B. per E-Personalausweis und AusweisApp angeboten? Stichwort rechtssichere “Digitale Identität”: Wie erfolgt die Identitätsprüfung?

  15. Ist durchgehende Informationssicherheit, Datenschutz nach DSGVO gewährleistet? Wo werden die Daten gespeichert? Wie werden die Daten vor Zugriff durch dritte geschützt?

  16. Welche Verschlüsselungsverfahren kommen zum Einsatz?

Onlinezugangsgesetz

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